bestCAMPER Logo

DRM Deutsche Reisemobil Vermietung DeutschlandMietbedingungen

Flag of Deutschland

Gültigkeit

Diese Mietbedingungen gilt für die folgende Fahrzeuge:

bei Anmietung zwischen 01.01.2025 und 04.01.2026.


Einleitung

Die eingeschlossenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot. Wir berücksichtigen in unserem Angebot verfügbare Sonderangebote (z.B. Frühbucher, Langzeit etc.). Informationen zur Umbuchung/Stornierung einer Buchung finden Sie nach der Aufstellung der Leistungen im Angebot. Bitte beachten Sie die dort genannten zusätzlichen Hinweise.

Alle aufgeführten Bestimmungen wurden nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.


Versicherung

Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von EUR 100 Mio. (Personenschäden mit max. EUR 8 Mio. pro Person) ist im Preis eingeschlossen.
Fahrzeugschäden (Brandschäden, Diebstahl, Unfallschäden) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.500,-, die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt.

Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: 
o Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln
o Unfallflucht
o wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt
o aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen)
o grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen)
o durch Nachlässigkeit entstandene Schäden
o Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse
o Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen
o Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite
o Schäden durch falsche Betankung
o Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (insbesondere der Fahrzeughöhe)
o Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen
o Reifenschäden
o Schäden am Dach
o Schäden durch Rückwärtsfahren ohne Einweisung
o Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind

Premium: Bei der Buchungsoption Premium wird die Selbstbeteiligung bis max. EUR 2.000,- nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet!

Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung Abt. RLK/Leistung, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg oder reiseleistung@hansemerkur.de

Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
Schadens- und Polizeibericht
Kopie des Mietvertrages
Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) o Endabrechnung der Schadensabwicklung
Reservierungsnummer und Reisebestätigung

In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:

o Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
o Schäden durch unsachgemäße Behandlung
o Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
o wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
o Schäden an der Inneneinrichtung
o Schäden an der Markise (soweit vorhanden)
o Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen
o Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden)
o Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
o Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
o Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind

Wichtig: Alle Versicherungen sind bei Verstößen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.


Kaution

Die Kaution von 1.500,00 € kann bei Abholung des Fahrzeugs mit Kreditkarte (nur MasterCard oder Visacard) bezahlt werden oder vorab mit dem Mietbetrag überwiesen werden. Bei Kartenzahlung wird der Betrag nur auf der Karte reserviert (bei Mieten über 21 Tage aber tatsächlich von der Karte eingezogen). Für Währungsschwankungen während der Mietzeit oder Gebühren der Kreditkartengesellschaft kann die DRM keine Haftung übernehmen.

Reservierte Kautionen verfallen automatisch nach 30 Tagen. Eingezogene Kautionen werden nach der Miete durch die DRM-Hauptverwaltung gutgeschrieben. Aus organisatorischen Gründen kann dies 10-14 Werktage dauern.

Für Mieter, die mit den Fahrzeugen ein Festival besuchen möchten, wie z.B. Wacken, Rock am Ring, Ozora oder ähnliches, fällt eine zusätzliche Kaution in Höhe von EUR 1.200 an. Wird das Fahrzeug in sauberem und schadensfreien Zustand zurückgegeben wird auch diese Kaution erstattet.


Selbstbehalt

Die Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.500,- ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig.
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung.


Freikilometer / -meilen

Es sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.


Einwegmieten

Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind innerhalb Deutschlands zwischen Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf, Berlin und München auf Anfrage gegen Gebühr möglich. Die Gebühren werden im Reisepreis eingerechnet.


Kinder

Es besteht die Pflicht, dass Kinder unter 12 Jahren bzw. 150cm während der Fahrt auf einem Kindersitz bzw. einer Sitzerhöhung sicher angeschnallt sein müssen. Je nach Alter und Körpergröße des Kindes wird eine entsprechende Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung benötigt. Alle Fahrzeuge bieten die Möglichkeit die Sitze entsprechend zu befestigen. Generell gilt, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit der Insassen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich vor Abreise nochmals genau über die gesetzlichen Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.

DRM bietet einen Verleih der Kindersitze und Sitzerhöhungen an.


Fahrer

Zur Fahrzeugübernahme ist ein gültiger, nationaler Führerschein erforderlich. Die Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren aller Modelle. Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und der Führerschein Klasse C1 zum Fahren von Fahrzeugen mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht (Gruppe E2).
Der Mieter muss bei Abholung den gültigen Führerschein, sowie Personalausweis order Reisepass im Original vorlegen. Kopien werden nicht akzeptiert.

Alle Fahrer müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis sein!

Wichtiger Hinweis: Einzelne Fahrzeuge können ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Fahren dieser Fahrzeuge ist ein entsprechende Führerschein erforderlich. Besitzer des Führerscheins der Kl. B können daher zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich des technisch zulässigen Gesamtgewichts des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs halten.

Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 21 Jahre.
Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.


Preisrechnung

Für die Preisberechnung werden jeweils die unterschiedlichen Saisonzeiten zugrunde gelegt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d. h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen), sofern insgesamt keine 24 Stunden überschritten werden.


Fahrtgebiete

Für Reisen in einige Staaten Süd- und Osteuropas wird eine Ausnahmegenehmigung gebraucht. Diese muss sich der Kunde bei Abholung ausstellen lassen (kostenfrei).

Folgende Länder sind ohne Einschränkung freigegeben: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lichtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien.

Für folgende Länder wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Griechenland, Kosovo, Lettland, Litauen, Nord-Mazedonien, Polen, Serbien und Montenegro, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Folgende Länder sind VERBOTEN: Bulgarien, Irak, Iran, Israel, Marokko, Moldawien, Rumänien, Russland, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weißrussland.

Nicht aufgeführte Länder auf Anfrage.

Bitte beachten Sie, dass bei Reisen nach Osteuropa, in das nördliche Skandinavien oder nichteuropäische Länder im Falle von Unfällen oder Pannen die Hilfe länger braucht.


Steuer

Die Mehrwertsteuer ist im Mietpreis eingeschlossen.


Abholung & Rückgabe

Die ausführliche Einweisung in die Fahrzeugtechnik dauert je nach Typ 30 bis 60 Minuten. Die Einweisung durch unser Personal kann nur in Deutsch oder Englisch erfolgen. Die Teilnahme an der Einweisung ist Pflicht. Spricht der Kunde kein Deutsch oder Englisch, kann die Übergabe verweigert werden.

Die DRM kann keine Straßenkarten o.ä. zur Verfügung stellen. Ein Transfer zu und von den Stationen ist nicht möglich. Taxikosten können nicht ersetzt werden.

Unsere Fahrzeuge müssen zur auf dem Mietvertrag angegebenen Zeit mit gleichem Füllstand des Dieseltanks wie bei Übergabe und vollem AdBlue-Tank zurückgegeben werden. Zudem sollten der Innenraum und die Toilette im selben Zustand wie bei Übergabe sein, andernfalls werden Gebühren erhoben. Es ist nicht möglich, dass der Kunde die Innenreinigung erst bei Rückgabe in unserer Station durchführt. Das Fahrzeug muss zur angegebenen Zeit fertig für die Rücknahmeinspektion sein.

Generell ist der Mieter verpflichtet, sich bezüglich der Mautvorschriften und Umweltzonen in den bereisten Ländern selber zu informieren und entsprechend zu handeln. Gleiches gilt für Regelungen zum Infektionsschutz und zu den Einreisebestimmungen.


Allgemeine Informationen

Modellgarantie/Fahrzeugtyp: Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Größe bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

Endreinigung: Die Wohnmobile werden von Innen und Außen sauber übergeben und sind von Innen sauber zurückzugeben. Die Außenreinigung ist im Preis enthalten. Falls die Innenreinigung, die Leerung des Abwassertanks und/oder die Kassetten-Leerung der Toilette bei Rückgabe vom Vermieter ganz oder teilweise durchzuführen ist, werden vom Vermieter Reinigungsgebühren erhoben. Bitte beachten Sie, dass eventuell anfallende Kosten direkt vor Ort bezahlt werden (Toilettenentleerung ab EUR 150/ Fahrzeug, Innenreinigung ab EUR 150/ Fahrzeug).

Mautstraßen: Generell ist der Mieter verpflichtet, sich bezüglich der Mautvorschriften und Umweltzonen in den bereisten Ländern selbst zu informieren und entsprechend zu handeln.

Hunde: Die Mitnahme von Hunden in den Fahrzeugen ist auf Anfrage kostenfrei erlaubt. DRM bittet alle Tierhalter, die Polster im Mietfahrzeug während der Miete abzudecken. So entsteht eine geringere Belastung für die nachfolgenden Mieter, die ggfs. Allergiker sein können. Die Geruchsbelästigung im Auto wird so minimiert. Das Fahrzeug muss im Innenbereich vor Rückgabe gründlich gereinigt werden. Für den sicheren und vorschriftsmäßigen Transport der Haustiere ist der Mieter verantwortlich, ebenso für die Einhaltung etwaiger Einreisebeschränkungen und Impfungen. Vom Tier verursachte Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Die Mitnahme von Katzen ist zum Schutze von Nachfolgemietern leider nicht erlaubt.

Rauchen: Sämtliche Reisemobile von DRM sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug, sowohl in der Fahrerkabine als auch im Wohnbereich, nicht gestattet. Im Falle nachgewiesener Zuwiderhandlungen kann DRM ggf. den Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Zudem fällt eine Sonderreinigungspauschale an sowie etwaige Ausfallkosten durch eine bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs.

Fahrzeuggrundausstattung: Erstbefüllung Campinggas und Toilettenchemie, Campinggrundausstattung (Wasserschlauch, Kabeltrommel, Adapter, Auffahrkeile) und eine ausführliche Fahrzeugeinweisung.

Winterhinweise Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt. Für das Campen im Winter sollten unter anderem folgende Regeln beachtet werden. Der Camper sollte immer am externen Stromnetz angeschlossen sein, um sicher zu gehen, dass die Batterie nicht leer läuft. Der Camper muss durchgehend geheizt werden, um einen angenehme Temperatur zu garantieren. Gleichzeitig dient dies als Vorsichtsmaßnahme, dass das Wasser in den Leitungen, dem Boiler sowie den Tanks nicht gefriert. Zudem sollte regelmäßig gelüftet werden, um die Luftfeuchtigkeit im Camper zu reduzieren. Um Gefrieren zu verhindern muss für die Toilette Frostschutzmittel genutzt werden. Da nicht alle Camper mit einem beheizbaren Abwassertank ausgestattet sind, sollte der Abwasserausfluss immer geöffnet sein während man auf dem Campingplatz steht. Gleichzeitig sollte ein Eimer darunter gestellt werden, um das Abwasser aufzufangen und gerecht zu entsorgen. Somit schützt man auch die Abwasserleitung vor dem Einfrieren.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter nicht befahrbar sein.

smartphoneD: 089 800 746 99 0
draftsinfo@bestcamper.de